Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Berglauf und Jugendlauf Seelisberg

  1. Mit der Anmeldung stimmt der/die Teilnehmer:in ausnahmslos diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) und den nachfolgenden Anhängen zu. Diese gelten auch bei der Anmeldung anderer oder zusätzlichen Personen (Dritten).

  2. Der Veranstalter geht davon aus, dass diese Dritten der anmeldenden Person die Ermächtigung zur Anmeldung gegeben haben. Bei Anmeldung minderjähriger Läufer:innen durch Dritte geht der Veranstalter davon aus, dass die Zustimmung der gesetzlichen Vertreter vorliegt.

ANMELDUNG UND ZUGANGSBESCHRÄNKUNG

  1. Die Anmeldung erfolgt ausschliesslich online oder am Veranstaltungstag vor Ort. Anmeldungen ohne Zahlungseingang des Teilnehmerbeitrages innert 10 Tagen werden grundsätzlich nicht angenommen.

  2. Der Veranstalter behält sich vor, Teilnehmende jederzeit und ohne Rückerstattung des Teilnehmerbetrags zu disqualifizieren, wenn diese entweder bei ihrer Anmeldung falsche Angaben zu personenbezogenen Daten gemacht haben, sich nicht an die von den Behörden und/oder vom Veranstalter vorgegebenen Regeln und Massnahmen halten, oder der Verdacht besteht, dass diese nach der Einnahme nicht zugelassener Substanzen (wie Doping) an den Start gehen.

  3. Der Veranstalter kann Teilnehmenden-Limiten festsetzen. Falls eine erreicht ist, können Anmeldungen, die danach eintreffen, nicht mehr berücksichtigt werden. Die Anmeldungen werden nach Zahlungseingang registriert. Bei einer allfälligen Reduktion der maximalen Teilnehmerzahlen durch behördliche Auflagen werden die Anmeldungen nach Zahlungseingang berücksichtigt.

  4. Der Veranstalter kann den Zugang und die Teilnahme an der Veranstaltung einschränken, beispielsweise aufgrund behördlicher Auflagen. Erfüllt ein/e Läufer:in die Zugangsbedingungen nicht, besteht kein Anspruch auf Rückerstattung des Startgeldes.

MUTATIONEN, ANNULLATION UND RÜCKERSTATTUNG

  1. Jegliche Änderungen der Anmeldung können nur schriftlich per Mail an berglauf@sc-seelisberg.ch vorgenommen werden. Anmeldungen sind persönlich und nicht übertragbar.

  2. Für irrtümlich doppelt getätigte Anmeldungen wird ein Gratisstart für das kommende Jahr ausgestellt.

  3. Gutscheine sind nur online einlösbar, nicht kumulierbar und nur gültig, solange Startplätze vorhanden. Allfällige Guthaben oder Restbeträge werden nicht gutgeschrieben oder zurückerstattet. Gutscheine oder Startplätze aus Preisausschreiben oder Promotionen sind nur für die entsprechende Veranstaltung gültig und können nicht auf ein Folgejahr übertragen werden. Zudem sind diese persönlich und nicht auf andere Personen übertragbar.

  4. Bei einem Startverzicht, entfällt jeglicher Anspruch auf Rückerstattung des Startgeldes. Kann ein/e Läufer:in aufgrund von Symptomen, Krankheit oder Unfall (mit oder ohne Arztzeugnis) nicht teilnehmen, so entfällt ein Anspruch auf Rückerstattung des Startgeldes.

Verwendung von Personendaten

  1. Die Verwendung der Personendaten ist in der geltenden Datenschutzerklärung geregelt. Die Läufer:innen verpflichten sich, dem Veranstalter die Personendaten von Drittpersonen nur zur Verfügung zu stellen, wenn diese, bzw. deren gesetzlichen Vertreter, die geltende Datenschutzerklärung kennen und sie gemäss anwendbarem Datenschutzrecht dazu berechtigt sind. Der Veranstalter darf die Läufer:innen jederzeit auffordern, das Vorliegen dieser Voraussetzungen – insbesondere einer Einwilligung der Drittpersonen – innert Frist nachzuweisen und kann andernfalls ohne weiteres von sämtlichen Verträgen zurücktreten.

  2. Die im Zusammenhang mit unserer Laufveranstaltung gemachten Fotos und Filmaufnahmen dürfen ohne Vergütungsansprüche im TV, Internet, in Werbemitteln, Magazinen und Büchern verwendet werden.

VERANSTALTUNG

  1. Der Wettkampf wird gemäss dem Wettkampfreglement durchgeführt.

Sicherheit / Gesundheit

  1. Den Anweisungen des Veranstaltungspersonals ist strikte Folge zu leisten.

  2. Die Läufer:innen sind selbst dafür verantwortlich, in gut trainiertem Zustand sowie körperlich gesund am Start zu erscheinen. Der Veranstalter übernimmt bei Unfall oder Krankheit keine Verantwortung und lehnt jede Haftungsansprüche ab.

  3. Veranstaltungsärzte und Sanitätspersonen können Läufer:innen jederzeit aus dem Rennen nehmen, bei denen gesundheitliche Probleme festgestellt werden. Personen über 35 Jahren, sowie Läufer:innen mit einer Vorgeschichte von Herz-, Kreislauf- oder Lungenerkrankungen oder anderer Risikogruppen wird empfohlen, sich regelmässig ärztlich untersuchen zu lassen.

HÖHERE GEWALT

  • Der Veranstalter ist berechtigt, die Durchführung der Laufveranstaltung aus wichtigem Grund abzusagen, anzupassen oder zeitlich und/oder räumlich zu verlegen. Ein wichtiger Grund ist insbesondere gegeben, wenn die Durchführung der Laufveranstaltung zum ursprünglich festgesetzten Zeitpunkt auf Grund eines externen, unvorhersehbaren und nicht abwendbaren Ereignisses höherer Gewalt unmöglich wird.
    Bei einer Absage der Veranstaltung oder einer nachträglichen Beschränkung der Teilnehmerzahlen durch behördliche Auflagen bis 2 Tage vor Veranstaltungsbeginn haben die Teilnehmenden, welche nicht starten können, folgende Möglichkeiten:

  • Spenden ihres Startgeldes an den Veranstalter

  • Kostenloses Umschreiben auf die gleiche Veranstaltung im Nachfolgejahr

  • Rückerstattung des Startgeldes abzüglich einer Bearbeitungsgebühr.

HAFTUNG

  1. Der Veranstalter und seine Partner übernehmen keine Haftung für Risiken der Läufer:innen aller Art, insbesondere gesundheitlicher Natur. Die Läufer:innen sind selbst dafür verantwortlich, in gut trainiertem Zustand sowie körperlich gesund am Start zu erscheinen. Die Versicherung ist Sache der Teilnehmenden.

  2. Die Hilfeleistungen an den Posten des Veranstalters durch Sanitätspersonen sind im Startgeld inbegriffen. Eine allfällig notwendige ärztliche Behandlung auf Platz, den Transport in eine Klink und eine allfällige Behandlung in der Klinik ist nicht im Startgeld inbegriffen.

  3. Der Veranstalter lehnt jegliche Haftung gegenüber Zuschauern und Dritten ab.

  4. Der Organisator übernimmt keine Haftung für unentgeltlich verwahrte Gegenstände

DOPING

  1. Für alle Veranstaltungen gilt das aktuelle Dopingstatut von Swiss Olympic. Es können Dopingkontrollen durchgeführt werden. Läuferinnen und Läufer unterstellen sich mit der Teilnahme den Anti-Doping-Regeln von Swiss Olympic und anerkennen die exklusive Zuständigkeit von Swiss Sport Integrity sowie des Tribunal Arbitral du Sport (TAS) in Lausanne unter Ausschluss der ordentlichen Gerichte (siehe https://www.sportintegrity.ch/).

ORGANISATION

Veranstalter ist der SC Seelisberg, 6377 Seelisberg

Gerichtsstand ist Altdorf

Änderungen bleiben vorbehalten

Stand: 22.02.2024